Ab Sonntag situative Winterausrüstungspflicht

Am Sonn­tag ist es soweit: Es gilt die situa­ti­ve Win­ter­aus­rüs­tungs­pflicht!
Win­ter­rei­fen haben bereits bei +7 Grad bes­se­ren Grip als Som­mer­rei­fen. Auf Schnee kann der Brems­weg mit Som­merpneus sogar dop­pelt so lang sein. Der Vöck­la­bru­cker ÖAMTC-Stütz­punkt­lei­ter Die­ter Lep­schy emp­fiehlt rasch umzu­ste­cken, um sicher unter­wegs zu sein.

Noch zeigt sich in Ober­ös­ter­reich der Herbst meist von sei­ner mil­den Sei­te – an ein­zel­nen Tagen und Näch­ten war es aber bereits spür­bar käl­ter. In Tei­len Öster­reichs hat es zuletzt aber bereits bis in tie­fe­re Lagen geschneit: „Win­ter­rei­fen zei­gen bereits ab 7 Grad einen bes­se­ren Grip als Som­mer­rei­fen. Das wirkt sich beim Brem­sen und in Kur­ven­la­gen beson­ders aus. Auf Schnee kann der Brems­weg mit Som­mer­rei­fen sogar dop­pelt so lang sein als mit Win­ter­rei­fen“, weiß Die­ter Lep­schy, ÖAMTC-Stütz­punkt­lei­ter in Vöck­la­bruck. Mit kom­men­dem Sonn­tag, dem 1. Novem­ber, gilt wie­der die situa­ti­ve Win­ter­aus­rüs­tungs­pflicht, das bedeu­tet, bei Schnee, Matsch oder Eis müs­sen auf allen Rädern Win­ter­rei­fen mon­tiert sein. Dies gilt nicht nur für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Ton­nen, son­dern auch für Mope­dau­tos. Geset­zes­kon­for­me Win­ter­rei­fen erkennt man an der “M+S”-und/oder einer Schnee­flo­cken-Kenn­zeich­nung.

Stra­fen dro­hen
Wer sich nicht an die Win­ter­rei­fen­pflicht hält oder mit abge­fah­re­nen Rei­fen unter­wegs ist, muss mit einer Ver­wal­tungs­stra­fe rech­nen (Organ­man­dat in Höhe von etwa 50 Euro). Wer­den ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer durch fal­sche Berei­fung gefähr­det, reicht das Straf­maß theo­re­tisch bis zu 5.000 Euro. Pas­siert ein Unfall und man hat auf win­ter­li­cher Fahr­bahn Som­mer­rei­fen mon­tiert, muss – neben den Unfall­fol­gen – mit wei­te­ren Unan­nehm­lich­kei­ten gerech­net wer­den.

ÖAMTC rät zu Win­ter­check
Abge­se­hen von den Rei­fen ist jetzt die Zeit, das Auto gene­rell auf Win­ter­taug­lich­keit zu che­cken. „Alters­schwa­che Bat­te­rien sind Pan­nen­ur­sa­che Num­mer 1. Ist die Bat­te­rie älter als vier Jah­re, soll­te in jedem Fall noch vor der kal­ten Jah­res­zeit ein Check durch­ge­führt wer­den. Aber auch die Frost­si­cher­heit von Schei­ben­wasch­an­la­ge und Kühl­sys­tem soll­te jetzt unbe­dingt über­prüft wer­den“, rät Lep­schy.

Foto: OEAM­TC APA-Foto­ser­vice Hör­man­din­ger


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